Die "Stationär heilpädagogische Einrichtung für Kinder und Jugendliche mit besonderem Hilfebedarf" leistet Eingliederungshilfe nach den jeweiligen individuellen Bedarfssituationen gem. §§ 53,54 SGB XII i.V.m. § 55, 56 SGB IX . Es werden stationäre Leistungen im Sinne des § 13 Abs. 1 SGB XII erbracht.
Alle Maßnahmen haben zum Ziel, Kinder und Jugendliche mit Behinderung in das Leben in der Gemeinschaft einzugliedern, sowie das Führen eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen.
Bei den Leistungen handelt es sich um Betreuungs-, Förderungs- und Assistenzleistungen bzw. um Leistungen, die an seiner statt (stellvertretend) erbracht werden. Das Leistungsangebot ist darauf ausgerichtet, die Kinder und Jugendlichen mit besonderem Hilfebedarf entsprechend ihrem individuellen Bedarf und im Hinblick auf die Zielsetzung ihrer Hilfen zu fördern, zu betreuen und zu pflegen. Dabei ist das Wirken der heilpädagogischen Einrichtung auf die Gesamtpersönlichkeit und die Individualität, sowie auf die Fähigkeiten, Entwicklungspotenziale und Bedürfnisse der einzelnen Kinder und Jugendlichen ausgerichtet. Im Vordergrund des Hilfebedarfs steht die umfangreiche heilpädagogische Betreuung und Förderung, die die erforderliche pflegerische Leistung im Rahmen des ganzheitlichen Konzeptes vgl. § 53 Abs. 3 SGB XII einschließt. Die behinderten Kinder und Jugendlichen sind umfassend auf intensive Hilfen in Form von vollständiger Übernahme, stellvertretender Ausführung begleitender, fördernder und unterstützender Anleitung sowie permanenter Beaufsichtigung bei der individuellen Grundversorgung und Grundpflege, den alltäglichen lebenspraktischen Verrichtungen, dem Leben in der Kleingruppe, der Kommunikation, dem Spielverhalten und den Gemeinschafts- und Einzelaktivitäten angewiesen.
Die umfassende Intensität der Leistungen dieses Hilfebedarfes erfordert eine hohe personelle Betreuungsdichte, die ihre Notwendigkeit in den Verschiedenheiten und Besonderheiten der zu betreuenden Kinder und Jugendlichen findet.
Die heilpädagogische Einrichtung bietet Maßnahmen zum Erlernen praktischer Fähigkeiten und Verhaltensweisen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft durch ganzheitliche Förderung der kognitiven, lebenspraktischen, kommunikativen, senso- und psychomotorischen und sozial emotionalen Kompetenzen.
Die heilpädagogische Einrichtung bietet ein möglichst breit differenziertes Spektrum von Angeboten, um der Art und Schwere der Behinderung, der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit und Entwicklungsmöglichkeit sowie den Neigungen der Kinder und Jugendlichen soweit wie möglich Rechnung zu tragen. Dabei erfordert die besondere Lebenslage dieses Personenkreises, die jeweils spezifischen Eigenheiten des Einzelnen zu erfassen. Die Förderung orientiert sich an den individuellen Entwicklungspotenzialen.
Das Leistungsangebot ist darauf ausgerichtet, schwerstmehrfach behinderte Kinder und Jugendliche entsprechend dem notwendigen Hilfebedarf personen- und sachgerecht zu fördern und zu betreuen. Leitfaden für die konkrete Ausgestaltung der jeweiligen Ziele und Maßnahmen ist der individuell abgestimmte Betreuungs- und Förderplan.
Die heilpädagogische Einrichtung schafft eine annehmende, entwicklungs- und persönlichkeitsfördernde Atmosphäre in der Wohngruppe, die Geborgenheit und Sicherheit vermittelt, emotionale Zuwendung gibt und die individuelle Integration und Förderung ermöglicht.
Die angewandten Methoden sind abgestimmt auf die individuelle Hilfeplanung. In der Teilhabeförderung kommen vielfältige pädagogische Methoden zum Einsatz, wie z.B.:
Die o. g. pädagogischen Methoden werden sowohl in der Gruppen-, Kleingruppenarbeit als auch in der Einzelförderung angewandt.
Die regelmäßigen pädagogischen Förder- und Betreuungsangebote und Pflegeleistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe werden in folgenden Lebensbereichen erbracht:
Die Leistungsinhalte ergeben sich aus der nachfolgenden Darstellung:
Gesundheit
Wohnen
Förderung / Erziehung
Die Förderung und Erziehung erfolgt in Form von Begleitung, Hilfestellung, Training, Anleitung und situationsbedingter Übernahme von Tätigkeiten in den Bereichen:
Erfolgreiche Interventionen und Entwicklungen entstehen immer aus unterschiedlichen pädagogisch-therapeutischen Ansätzen und Konzepten.
Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft / Sozialer Lebensraum
Darüber hinaus werden Bestrebungen unternommen, die Öffentlichkeit für die Bedarfe der Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren. Koordinator oder Koordinatorin dieser Bemühungen ist der oder die Inklusionsbeauftragte.
Finanzen
Zur Vorbeugung und Korrektur von Haltungsschwächen und zur Körperwahrnehmungsförderung erhalten die Kinder und Jugendlichen physiotherapeutische Behandlungen (u. a. nach Bobath). Diese erfolgen nach ärztlicher Verordnung als Hausbehandlung oder in einer nahegelegenen Praxis. Unter anderem arbeiten wir in enger Kooperation mit einer Physiotherapiepraxis in Karby.
Zusätzlich steht es den Kindern und Jugendlichen offen, sich von Schülern und Schülerinnen im 3. Ausbildungsjahr behandeln zu lassen, denn der Verein hat einen Kooperationsvertrag mit der Physiotherapieschule in Damp geschlossen. Die dortige Behandlung findet unter Aufsicht der Lehrerin und entsprechend dem vorgegebenen Behandlungskonzept statt.
Kinder mit sprachlichen Auffälligkeiten machen eine Sprachtherapie bei einer Logopädin.
Für Kinder, die ihre Körperwahrnehmung und -haltung trainieren müssen, gibt es beispielsweise die Möglichkeit, das mittels Heilpädagogischen Reitens zu tun. Das findet auf dem vereinsinternen Reiterhof sowie zu festen Zeiten und ebenfalls unter fachlicher Anleitung (a. u. nach Feldenkrais) statt.
Wenn Menschen zusätzlich zu ihrer geistigen Behinderung unter psychischen Problemen oder Störungen leiden, haben auch sie die Möglichkeit, auf das Angebot einer psychologischen Beratung (sowohl intern als auch extern) zurückzukommen. Überdies werden sie je nach Bedarf oder auf Wunsch dorthin begleitet.
In diesem Fall kooperieren die betreffenden Akteure/Akteurinnen intensiv miteinander, das heißt die Behandelnden, die Beratenden, die Institutsambulanz der Kinder- und Jugendpsychiatrie, das Schlei-Klinikum in Schleswig, der Verband "Hilfe für das autistische Kind" und die Beratungsstelle für Entwicklungsstörungen und Autismus.
Bereichsleitung
Frau Claudia Lamarti
Mehlbydiek 23
24376 Kappeln
☎ +49 46 42 91 44 470
🖷 +49 46 42 91 44 594
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