St. Nicolaiheim


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Mai 2013

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Zielsetzung und Leistungen

Alle Bildungsmaßnahmen haben die Verbesserung der Eingliederungs-möglichkeiten in das Arbeitsleben und die Persönlichkeitsentwicklung zum Ziel. Durch planmäßige berufliche Bildung und Förderung, auf der Grundlage eines zielorientierten pädagogisch-fachlichen Vorgehens, ist die Entwicklung, Erhöhung oder Wiedergewinnung der beruflichen und lebenspraktischen Leistungsfähigkeit der behinderten Menschen anzustreben, um dadurch für geeignete Tätigkeiten im Arbeitsbereich der Werkstatt oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten. Die berufsfördernden Bildungsmaßnahmen müssen differenziert angeboten werden, um jeden behinderten Mitarbeiter so weit zu fördern, dass er ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit erbringen und sich sein Leben weitgehend selbstständig gestalten kann.

Berufliche Bildung wird verstanden als ganzheitliche und berufsorientierte Qualifizierung, also als die Vermittlung von sozialen und berufsbezogenen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Kompetenzen, die eine aktive Teilnahme am Arbeitsleben einer Werkstatt oder eines Betriebes des allgemeinen Arbeitsmarktes und in der Gesellschaft ermöglichen sollen.

Grundsätzlich hat jeder behinderte Beschäftigte Anspruch auf individualisierte, planmäßige berufsfördernde Bildungsmaßnahmen auf der Grundlage eines qualifizierten und fortzuschreibenden Förder- und Bildungsplanes.

Folgende gesetzliche Grundlagen bilden die Basis für den Berufsbildungsbereich in Werkstätten:

Die Kappelner Werkstätten führen die Maßnahmen zur beruflichen Bildung sowohl im Berufsbildungsbereich als auch bei Eignung in den integrierten Berufsbildungsbereichen durch.

Die berufliche Bildung und Förderung im Berufsbildungsbereich findet in einem aufeinander aufbauenden Kurssystem statt und teilt sich in Grund- und Aufbaukurs von in der Regel je zwölfmonatiger Dauer.