
Im Eingangsverfahren wird, unter Berücksichtigung von vorhandenen Unterlagen und Informationen, insbesondere von Vorgutachten, einzelfallbezogen festgestellt
Wird im Eingangsverfahren festgestellt, dass die WfbM die geeignete Einrichtung ist und der Teilnehmer/in in den Berufsbildungsbereich aufgenommen wird (werden soll), wird mit ihr/ihm eine Bildungsvereinbarung abgeschlossen.
Aufgabe des Berufsbildungsbereiches ist es, im Rahmen eines ganzheitlichen Bildungskonzeptes
Im Eingangsverfahren wird zur Ermittlung arbeitsrelevanter Kompetenzen eine Leistungsdiagnostik durchgeführt. Die in diesem Zusammenhang durch standardisierte Verfahren zur Kompetenzenfeststellung gewonnenen Ergebnisse, ermöglichen anschließend die gezielte Auswahl der geeigneten Qualifizierungsstufen:
Basis einer qualifizierten Entwicklungsplanung sind für jede/n Teilnehmer/in die Feststellungen des Assistenzbedarfs im Eingangsverfahren. Für die Kompetenzenanalyse werden individuell geeignete diagnostische Verfahren und Instrumentarien eingesetzt. Sie ist Basis für differenzierte Förderziele und daraus abgeleitete Maßnahmen, die in eine dynamisch gestaltete Eingliederungsplanung einfließen und kontinuierlich fortgeschrieben werden. Der Bildungsprozess ist dialogorientiert, es werden Eingliederungspläne mit dem/der Teilnehmer/in erarbeitet, vereinbart, fortgeschrieben und regelmäßig im Hinblick auf die Zielerreichung in halbjährlichen Bildungskonferenzen überprüft. Ziel ist die Entwicklung einer umfassenden beruflichen Handlungsfähigkeit, mit den vier Kompetenzbereichen Fach-, Sozial-, Individual- und Methodenkompetenz.
Die Methoden beruflicher Bildung orientieren sich an den Interessen und Fähigkeiten der Teilnehmer/innen, indem individuelle Lernprozesse verbunden werden mit dem Einsatz von methodisch-didaktischem Fachwissen. Die Bildungs- und Qualifizierungsinhalte sind in einem modularen Bildungssystem aufgebaut. Die individuelle und personenzentrierte Assistenz strebt in besonderem Maße auch Maßnahmen zur Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt im Sinne des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (UN-Behindertenrechtskonvention) an.