St. Nicolaiheim


Gehe direkt zu:Hauptmen�  Textanfang
Mai 2013

Hauptmenü


Gehe direkt zu:Hauptmen�  Textanfang

Textanfang

Gehe direkt zu:Hauptmen�  Textanfang

Zeitlicher Ablauf

Eingansverfahren (1 - 3 Monate)

Im Eingangsverfahren wird, unter Berücksichtigung von vorhandenen Unterlagen und Informationen, insbesondere von Vorgutachten, einzelfallbezogen festgestellt

  • ob die WfbM die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist
  • welche berufsbildenden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht kommen,
  • welche ergänzenden Leistungen zur Eingliederung in das Arbeitsleben in Betracht kommen,
  • welche Bereiche und Aufgabenfelder innerhalb der WfbM in Betracht kommen und
  • welche Beschäftigungsmöglichkeiten im allgemeinen Arbeitsmarkt in Betracht kommen.

Wird im Eingangsverfahren festgestellt, dass die WfbM die geeignete Einrichtung ist und der Teilnehmer/in in den Berufsbildungsbereich aufgenommen wird (werden soll), wird mit ihr/ihm eine Bildungsvereinbarung abgeschlossen. 

Berufsbildungsbereich (max. 2 x 12 Monate) Grund-/ Fachqualifizierung

Aufgabe des Berufsbildungsbereiches ist es, im Rahmen eines ganzheitlichen Bildungskonzeptes

  • die persönliche Entwicklung der Teilnehmer/innen zu fördern,
  • ihre beruflichen und lebenspraktischen Fähigkeiten planmäßig zu entwickeln und sie auf geeignete Tätigkeit im Arbeitsbereich der WfbM, auf ausgelagerten Arbeitsplätzen oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten.

Im Eingangsverfahren wird zur Ermittlung arbeitsrelevanter Kompetenzen eine Leistungsdiagnostik durchgeführt. Die in diesem Zusammenhang durch standardisierte Verfahren zur Kompetenzenfeststellung gewonnenen Ergebnisse, ermöglichen anschließend die gezielte Auswahl der geeigneten Qualifizierungsstufen:

  • Tätigkeitsorientierte Qualifizierung
  • Arbeitsplatzorientierte Qualifizierung
  • Berufsfeldorientierte Qualifizierung
  • Berufsbildorientierte Qualifizierung

Basis einer qualifizierten Entwicklungsplanung sind für jede/n Teilnehmer/in die Feststellungen des Assistenzbedarfs im Eingangsverfahren. Für die Kompetenzenanalyse werden individuell geeignete diagnostische Verfahren und Instrumentarien eingesetzt. Sie ist Basis für differenzierte Förderziele und daraus abgeleitete Maßnahmen, die in eine dynamisch gestaltete Eingliederungsplanung einfließen und kontinuierlich fortgeschrieben werden. Der Bildungsprozess ist dialogorientiert, es werden Eingliederungspläne mit dem/der Teilnehmer/in erarbeitet, vereinbart, fortgeschrieben und regelmäßig im Hinblick auf die Zielerreichung in halbjährlichen Bildungskonferenzen überprüft. Ziel ist die Entwicklung einer umfassenden beruflichen Handlungsfähigkeit, mit den vier Kompetenzbereichen Fach-, Sozial-, Individual- und Methodenkompetenz. 

Die Methoden beruflicher Bildung orientieren sich an den Interessen und Fähigkeiten der Teilnehmer/innen, indem individuelle Lernprozesse verbunden werden mit dem Einsatz von methodisch-didaktischem Fachwissen. Die Bildungs- und Qualifizierungsinhalte sind in einem modularen Bildungssystem aufgebaut. Die individuelle und personenzentrierte Assistenz strebt in besonderem Maße auch Maßnahmen zur Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt im Sinne des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (UN-Behindertenrechtskonvention) an.