St. Nicolaiheim


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Mai 2013

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Ihr Ansprechpartner

Bereichleitung
Herr Sandfort

Mehlbydiek 21-23
24376 Kappeln

Tel.: 0 46 42 / 91 44 - 315
Fax: 0 46 42 / 91 44 42

E-Mail: bsandfort@kappelner-werkstaetten.de

 

 


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Soziale und berufliche Rehabilitation

Die Kappelner Werkstätten sind mit ihrem Bildungsauftrag Einrichtung der beruflichen Rehabilitation. Rechtsquellen sind die §§ 39 ff., 136 ff. SGB IX und die Werkstattverordnung. Sie sind mit dem Arbeitsbereich auch Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. 
Die Werkstatt für behinderte Menschen hat nach § 39 SGB IX die Aufgabe, behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können,

  1. eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis anzubieten und 
  2. zu ermöglichen, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln.

Sie fördert den Übergang geeigneter Personen in den allgemeinen Arbeitsmarkt durch gezielte Maßnahmen, wie beipielswise Betriebspraktika oder das Projekt "Kundennahe Arbeitsplätze" (KAp).

Die Werkstatt steht allen behinderten Menschen unab­hängig von Art und Schwere ihrer Behinderung offen, sofern erwartet werden kann, dass sie spätestens nach Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich wenigstens ein Mindestmaß an wirtschaftlich ver­wertbarer Arbeit erbringen werden. Das "Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung" ist gesetzlich nicht definiert. Für das Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung reicht ein Minimum an Arbeitsleistung aus.