
Da die volljährigen Bewohner aufgrund der Schwere ihrer Behinderungen keinen Bewohnerbeirat wählen können, sieht das Selbstbestimmungsgesetz die Bestellung eines Bewohnerfürsprechers vor, der ihre Belange vertritt.
Dieses Amt wird derzeit von Herrn Gerhard Kiekbusch ausgeübt, der von den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Schleswig-Flensburg bestellt wurde.
Der Bewohnerfürsprecher wirkt in allen die Einrichtung prägenden Angelegenheiten mit. Es besteht eine sehr gute und rege Zusammenarbeit zwischen dem Bewohnerfürsprecher und unserem Verein.