St. Nicolaiheim


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Mai 2013

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Ihr Ansprechpartner

Bereichsleitung
Frau Lamarti

Mehlbydiek 23
24376 Kappeln

Tel.: 0 46 42 / 91 44 - 470
Fax: 0 46 42 / 91 44 - 594


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Leistungsumfang

Die Wohnstätte für Menschen mit besonderem Hilfebedarf leistet gem. §§ 53 ff SGB XII Eingliederungshilfe.

Alle Hilfen haben das Ziel, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Im Rahmen des Betreuungs-, Förder- und Pflegeangebotes wird in dem jeweils individuell erforderlichen Umfang die größtmögliche Selbständigkeit und Selbstbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner sichergestellt. Die Lebensgestaltung orientiert sich dabei an der aktuellen Lebenssituation und den Bedürfnissen des behinderten Menschen. Sinnvolle Handlungs- und Lebensperspektiven werden gemeinsam mit den Bewohnerinnen und Bewohnern entwickelt und umgesetzt. Vorhandene Ressourcen sollten erhalten und weiterentwickelt, die Folgen verlorener Fähigkeiten und Fertigkeiten durch individuelle Hilfeleistung gemildert werden.

Die Leistungen sind grundsätzlich dazu bestimmt, den behinderten Menschen soweit wie möglich zur Selbsthilfe zu befähigen und ihm die Teilhabe an der Gemeinschaft zu ermöglichen.

In der Gestaltung der Hilfen wird der einzelne behinderte Mensch mit seinen Bedürfnissen und Wünschen einbezogen. Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten fördern die Zunahme von Autonomie und Kompetenz und tragen damit zur Steigerung der Lebensqualität bei.

Durch gezielte tagesstrukturierende und fördernde Maßnahmen sowie durch die notwendigen Pflegeleistungen soll die einzelne Bewohnerin bzw. der einzelne Bewohner in die Lage versetzt werden, aufbauend auf die vorhandenen individuellen Ressourcen im beschützten Rahmen der Einrichtung Handlungs- und Lebensperspektiven zu entwickeln.

Für Menschen mit besonderem Hilfebedarf sind folgende Ziele von Bedeutung:

  • Unterstützung und Hilfe beim vertraut werden mit der menschlichen, sächlichen und räumlichen Lebensumgebung,
  • Unterstützung und Hilfe bei der Entwicklung von Anpassungsbereitschaft und Anpassungsfähigkeit zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft,
  • Erweiterung und Stärkung von Regelverhalten im Alltag,
  • Vermeidung und Reduzierung von Eigen- und Fremdgefährdungen, sowie Auto- und Fremdaggressionen,
  • Trennung der Lebensbereiche Wohnen und Tagesstruktur/Förderstätte und die Teilhabe an einer Gemeinschaft außerhalb der Wohngruppe,
  • Erreichen einer größtmöglichen Selbstständigkeit und Selbstbestimmung im Rahmen der ganzheitlichen Förderung,
  • Kommunkation von eigenen Bedürfnissen,
  • Stärkung und Ausbau der vorhandenen Fähigkeiten und der körperlichen Belastbarkeit,
  • Ausbau des sozialen Netzes,
  • Wechsel in Betreuungsformen mit geringerer Intensität.