St. Nicolaiheim


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Mai 2013

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Ihr Ansprechpartner

Bereichsleitung
Frau Lamarti

Mehlbydiek 23
24376 Kappeln

Tel.: 0 46 42 / 91 44 - 470
Fax: 0 46 42 / 91 44 - 594


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Inhalt der Leistungen

Dieses Leistungsangebot  ist darauf ausgerichtet, die Kinder und Jugendlichen mit besonderem Hilfebedarf entsprechend dem individuellen Bedarf im Hinblick auf die Zielsetzung der Hilfen zu fördern, zu betreuen und zu pflegen. Dabei ist das Wirken der heilpädagogischen Einrichtung auf die Gesamtpersönlichkeit und die Individualität sowie auf die Entwicklungspotenztiale und Bedürfnisse der einzelnen Kinder und Jugendlichen ausgerichtet. Im Vordergrund des Hilfebedarfs steht die umfangreiche heilpädagogische Betreuung und Förderung, die auch die erforderliche pflegerische Leistung im Rahmen des ganzheitlichen Konzeptes vgl. § 53 Abs. 3 SGB XII einschließt.

Die behinderten Kinder und Jugendlichen mit besonderem Hilfebedarf sind umfassend auf intensive Hilfen in Form von vollständiger Übernahme, stellvertretender Ausführung, begleitender, fördernder und unterstützender Anleitung sowie permanenter Beaufsichtigung bei der individuellen Grundversorgung und Grundpflege, den alltäglichen lebenspraktischen Verrichtungen,  dem Leben in der Kleingruppe, der Kommunikation, dem Spielverhalten und den Gemeinschafts- und Einzelaktivitäten angewiesen.

Die heilpädagogische Einrichtung bietet Maßnahmen zum Erlernen praktischer Fähigkeiten und Verhaltensweisen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft durch ganzheitliche Förderung der kognitiven, lebenspraktischen, kommunikativen, senso- und psychomotorischen und sozial emotionalen Kompetenzen.

Die heilpädagogische Einrichtung bietet ein breit differenziertes Spektrum von Angeboten, um der Art und Schwere der Behinderung, der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit und Entwicklungsmöglichkeit sowie den Neigungen der Kinder und Jugendlichen soweit wie möglich Rechnung zu tragen. Dabei erfordert die besondere Lebenslage dieses Personenkreises die jeweils spezifischen Eigenheiten des Einzelnen zu erfassen.

Die Förderung orientiert sich an den individuellen Entwicklungspotenztialen.

Das Leistungsangebot ist darauf ausgerichtet, schwerstmehrfach behinderte Kinder und Jugendliche entsprechend dem notwendigen Hilfebedarf personen- und sachgerecht zu fördern und zu betreuen. Leitfaden für die konkrete Ausgestaltung der jeweiligen Ziele und Maßnahmen ist der individuell abgestimmte Betreuungs- und Förderplan.

Die heilpädagogische Einrichtung schafft eine annehmende, entwicklungs- und persönlichkeitsfördernde Atmosphäre in der Wohngruppe, die Geborgenheit und Sicherheit vermittelt, emotionale Zuwendung gibt und die individuelle Integration und Förderung ermöglicht.

Die regelmäßigen pädagogischen Förder- und  Betreuungsangebote sowie die Pflegeleistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe umfassen folgende Bereiche:

Gesundheit

  • Beobachten des gesundheitlichen Befindens, der körperlichen und psychischen Entwicklung,
  • genaue Verhaltensbeobachtungen im Hinblick auf psychiatrische Behandlungen und Veränderungen,
  • Begleitung, Hilfestallung, Training und Förderung bei der Übernahme der Körperhygiene,
  • Hilfestellung beim Erlernen der Akzeptanz vorhandener Einschränkungen und Grenzen z.B. Umgang mit körperlichen Behinderungen, Auswirkungen von psychiatrischen Erkrankungen,
  • Gestaltung ggf. spezifischen Ernährung,
  • Kooperation mit Haus- und Fachärzten,
  • Koordination der Leistungen mit anderen Funktionsbereichen (wie medizinischen oder therapeutichen Behandlungen), u.a. Überwachung und Unterstützung bei der Durchführung ärztlicher Anordnungen, einschließlich Arztbesuchen,
  • Begleitung bei Krankenhausaufnahmen und -entlassungen,
  • Pflegerische Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe.

Wohnen

  • Hinführung zur Akzeptanz von Wohnlichkeit,
  • Hilfestellung beim Erlernen elementarer häuslicher Regeln,
  • Unterstützung beim Aufbau und Erlernen von lebenspraktischen Tätigkeiten im häuslichen Umfeld,
  • Hilfen und Unterstützung beim Erlernen der wohnlichen Gestaltung des eigenen Zimmers und der Gemeinschaftsräume,
  • Bereitstellung und Hinführung zur Akzeptanz kindgerechter Ernährung (Auswahlessen, im Bedarfsfall vegetarisch, Diät und Beachtung von Lebensmittelunverträglichkeiten) unter Berücksichtugung des individuellen Ernährungsbedarf und der Bedürfnisorientierung,
  • individuelle Nahrungsaufbereitung und Hinreichung (Zerkleinern, Pürieren, Füttern etc.)
  • Hinführung beim Erlernen angemessenen Essverhaltens,
  • Reinigung und Pflege des Wohnraumes, der sanitären Anlagen und der Gemeischaftsräume, sowie der persönlichen Wäsche durch angestelltes Reinigungspersonal,
  • Übernahme des Einkaufs von Kleidungsstücken und sonstigen Gegenständen des persönlichen Bedarfs unter Beteiligung und Teilnahme des Kindes/ Jugendlichen im Rahmen seiner Möglichkeiten
  • Bereitstellung von Fahr- und Begleitdiensten.

Förderung/ Erziehung

Die Förderung und Erziehung erfolg tin Form von Begleitung, Hilfestellung, Training, Anleitung und situationsbedingter Übernahme von Tätigkeiten in den Bereichen:

  • der Körperhygiene, der Ernährung und dem An- und Auskleiden,
  • der lebenspraktischen Fähigkeiten,
  • der motorischen Fähigkeiten,
  • der kognitiven Fähigkeiten,
  • der sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten,
  • der spielerischen Fähigkeiten,
  • der individuellen Bedürfnisse und persönlichen Neigungen, sowie dem Aufbau und dem Erhalt von Eigeninitiative,
  • der bewältigung von emotionalen und sozialen Stimmungen, sowie beim Abbau und der Eingrenzung von eigen- und fremdgefärgenden Verhaltensweisen,
  • des Abbaus und der Eingrenzung von Auto- und/oder Fremdaggressionen,
  • der Wahrnehmung durch Sinnesanregungen,
  • der Steigerung der Belastbarkeit gegenüber Fremdreizen,
  • des Abbaus bzw. der Reduzierung von ritualisiertem Zwangsverhalten und Stereotypien,
  • des Erlernens, des Ausbaus und dem Erhalt von Konzentration, Ausdauer und Kreativität.

In der Förderung und Erziehung kommen vielfältige pädagogisch-therapeutische Methoden zum Einsatz, wie z.B.:

  • Basale Stimulation,
  • Sensorische Integration,
  • Psychomotorik,
  • TEACCH,
  • Bezugsbetreuersystem,
  • Elemnte nach Bobath und Feldenkrais,
  • Verhaltenstherapeutische Ansätze.

Erfolgreiche Intervention und Entwicklung entstehen immer aus unterschiedlichen pädagogisch-therapeutischen Ansätzen und Konzepten.

Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft/ Sozialer Lebensraum

Begleitung, Hilfestellung, Anleitung, Training und Förderung:

  • beim Erwerb praktischer Verhaltensweisen und Fähigkeiten, die erforderlich und geeignet sind, Kindern und Jugendlichen, die für sie erreichbare Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen,
  • beim Erlernen kommunikativer Fähigkeiten durch Unterstützende Kommunikation in Form von Bildkarten, Talkern, Gebärden, Mimik und Gestik,
  • beim Erlernen der Akzeptanz eines geregelten Tagesablaufs und dem Einhalten des Tags-/Nachtsrythmus,
  • beim eigenen Einleben und dem Einleben von neuen Kindern und Jugendlichen, sowie der gegenseitigen Rücksichtsnahme in der Gruppe,
  • beim Aufbau und Entwicklung sozialer Hilfestellung, Training und Förderung bei der Akzeptanz menschlicher, sächlicher und räumlicher Lebensumgebung,
  • Einfühlsame Zusammenarbeit mit Eltern, die aufgrund ihrer persönlichen Situation einen hohen Kommunikations- und Mitgestaltungsbedarf haben,
  • beim Aufbau persönlicher Kontakte und Beziehungen (Freundschaften) und bei der Kontaktgestaltung zu Angehörigen,
  • bei der Entwicklung und Durchführung von Freizeitaktivitäten, kulturellen Angeboten und Umwelterfahrungen,
  • beim Fähigkeitserwerb zur Teilnahme an Außenaktivitäten der Wohngruppe und beim Aufbau und der Entwicklung möglicher Außenkontakte,
  • beim Fähigkeitserwerb zur Teilnahme am Schulbesuch über die heilpädagogische Schulvorbereitungsmaßnahme hinaus,
  • Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedarfe der Menschen mit Behinderung durch den Inklusionsbeauftragten.

Finanzen

  • Hilfestellung, Training und Förderung bei der Verwendung des Taschengeldes hinsichtlich der persönlichen Wünsche und Bedarfe,
  • Bedürfnisermittlung ggf. durch teilnehmende Beobachtung und stellvertretende Ausgabe.

 

Ergänzende Maßnahmen und pädagogisch-therapeutische Angebote

Zur Vorbeugung und Korrektur von Haltungsschwächen und zur Körperwahrnehmungsförderung erhalten die Kinder und Jugendlichen physiotherapeutische Behandlungen (u.a. nach Bobath). Diese erfolgen nach ärztlicher Verordnung als Hausbehandlung oder in einer nahegelegenen Praxis. Unter anderem arbeiten wir in enger Kooperation mit einer Physiotherapiepraxis in Karby. 

Darüber hinaus besteht für die Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit der regelmäßigen zusätzlichen physiotherapeutischen Behandlung durch Schüler im 3. Ausbildungsjahr der Physiotherapieschule in Damp, mit der der Verein einen Kooperationsvertrag eingegangen ist. Die Physiotherapieschüler behandeln unter Aufsicht ihrer Lehrerin entsprechend dem Behandlungskonzept der vorgenannten Praxis.

Die Kinder und Jugendlichen, die aufgrund sprachlicher Auffälligkeiten dieser Maßnahme bedürfen, erhalten Sprachtherapie durch eine Logopädin.

Zur Verbesserung der Körperwahrnehmung und der Körperhaltung besteht für die Kinder und Jugendlichen auch die Möglichkeit des heilpädagogischen Reitens, zu festen Terminen und unter fachlicher Anleitung (u.a. nach Feldenkrais) und Aufsicht auf dem vereinsinternen Reiterhof zu nutzen.

Bei psychischen Besonderheiten und Störungen zusätzlich zur geistigen Behinderung kann sowohl intern als auch extern auf psychologische Beratung und Begleitung zurückgegriffen werden.

Bei psychischen Besonderheiten und Störungen zusätzlich zur geistigen Behinderung besteht eine intensive Zusammenarbeit bezüglich der Behandlung, Beratung und des heilpädagogischtherapeutischen Umganges mit der Institutsambulanz der Kinder- und Jugendpsychiatrie, dem Schlei-Klinikum in Schleswig, dem Verband "Hilfe für das autistische Kind" und der Beratungsstelle für Entwicklungsstörungen und Autismus.