St. Nicolaiheim


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Mai 2013

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Ihr Ansprechpartner

Bereichsleitung
Frau Lamarti

Mehlbydiek 23
24376 Kappeln

Tel.: 0 46 42 / 91 44 - 470
Fax: 0 46 42 / 91 44 - 594


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Zwerge / Strolche

Die Wohngruppen „Strolche“ und „Zwerge“ sind eingebettet in die dörfliche Ge­meinde Winnemark, im Kreis Rendsburg-Eckernförde, in unmittelbarer Nähe zur Schlei. Die beiden Gruppen befinden sich auf dem Gelände der Außenstelle "Lindenhof", einer stationären Einrichtung des St. Nicolaiheimes Sundsacker e.V. für Menschen mit schwerstmehrfach Behinderungen.  Die Kleinstadt Kappeln ist 8 Kilometer entfernt.

Als stationäre heilpädagogische Einrichtung für Kinder und Jugendliche mit be­sonderem Hilfebedarf bieten „Strolche“ und „Zwerge“ zurzeit fünf bzw. vier Jungen und Mädchen mit Behinderungen ein Zuhause. Aufgrund ihrer schweren geistigen Behinderung und ihren Verhaltensauffälligkeiten sind diese Kinder und Jugend­lichen auf einen sehr kleinen, überschaubaren und begrenzten Rahmen, der ih­nen Sicherheit, Orientierung, Geborgenheit und Nestwärme gibt, angewiesen.

Das weitläufige Gelände bietet den Kindern und Jugendlichen ausgesprochen viel Platz und Bewegungsfreiheit. Vielfältige Anregungen erhalten sie durch mehrere Spielgeräte: drei Schaukeln, zwei Rutschen, eine Sandkiste, ein Kletter­häuschen, eine Hüpfspirale und ein Trampolin sind vorzufinden. Die Umzäunung des Geländes gewährleistet Schutz vor eigengefährdendem Weglaufverhalten; vor dem Gelände befinden sich die Dorfstraße und die Schlei. Die Außenanlage ist zum größeren Teil als Sinnesgarten gestaltet. Durch die Laufstraßen mit unterschiedlichen Untergründen, seiner Kräuterspirale, dem Buchenlabyrinth, dem Weidentunnel, der Wasserkaskade, dem Windrad und Klangspiel  bietet der Sinnesgarten viele Anreize zur visuellen, akustischen, olfaktorischen sowie taktilen Wahrnehmung.

Strolche

Die „Strolchengruppe“ ist im Dachgeschoss der vorhandenen  Lindenhofgruppen in separaten Räumlichkeiten der Einrichtung untergebracht. Sie verfügt über drei Zimmer (zwei Doppel- und ein Einzelzimmer), einen Gemeinschaftsraum mit Ess- und Wohnbereich, einen Sanitärbereich, ein Erzieherzimmer und -bad sowie eine Putzkammer. Die Gruppenräume sind über eine breite Treppe zum Dachgeschoss zu er­reichen und bieten den Kindern und Jugendlichen ausreichend Bewegungsfrei­heit.

Zwerge

Die Zwergengruppe befindet sich im Erdgeschoss und ist mit den vorhandenen Lindenhofgruppen verbunden, jedoch über einen separaten Eingang zu errei­chen. Sie verfügt über zwei Doppelzimmer, einen Gemeinschaftsraum mit Kü­chenzeile und Büroecke, ein Bad, eine Erziehertoilette sowie eine kleine Putzkammer.

Vormittags nehmen die Kinder und Jugendlichen beider Gruppen am Unterricht der dem St. Nicolaiheim Sundacker e.V. angegliederten Albert-Schweitzer-Schule in Sundsacker teil oder werden in der vereinsinternen heilpädagogischen Schul­vorbereitungsmaßnahme gefördert, wenn sie noch nicht schulpflichtig sind oder aufgrund ihrer Verhaltensbesonderheiten reduziert beschult werden. Die Nachmittagsgestaltung der Wohngrup­pen beinhaltet sowohl Freizeitangebote als auch gezielte Fördermaßnahmen.

Jedem Kind und Jugendlichen steht ein/e Mitarbeiter/in als Bezugsbetreuer/in zur Seite, der/die vorrangig für die Belange dieses Kindes/Jugendlichen zustän­dig, jedoch nicht aus der Verantwortung für alle Kinder/Jugendliche der jeweili­gen Wohngruppe entlassen ist. Der/die Bezugsbetreuer/in übernimmt unter anderem folgende spezielle Aufga­ben:

  • Erstellung von Entwicklungsberichten und Förderplänen
  • Planung und Durchführung von gezielten Einzel- und Freizeitaktivitäten
  • Intensive Zusammenarbeit mit den zuständigen Ärzten und Therapeuten
  • Elternarbeit
  • Verwaltung des Bekleidungsgeldes und Anschaffung von Bekleidung
  • Anschaffung von Körperhygienemittel 
  • Organisation der Geburtstagsfeier

Ziel ist es, den Kindern und Jugendlichen ein familienähnliches Wohn- und Lebensumfeld, sowie ein überschaubares, Persönlichkeit förderndes und annehmendes Zuhause zu schaffen, in dem sie eine individuelle Förderung erhalten. In einem beschützenden Rahmen sollen sie Sicherheit, Stabilität und Verlässlichkeit erfahren, die sie im Hinblick auf ihre individuelle Entwicklung benötigen. Der maßgebende Erziehungsstil ist einerseits von Einfühlsamkeit und Empathie für die Situation und Belange der Kinder und Jugendlichen geprägt, andererseits von einer für sie überschaubaren und sich stets wiederholenden Konsequenz. Bei der Zimmergestaltung werden die Kinder und Jugendlichen entsprechend ihren Wünschen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten einbezogen. Die Dinge, die ihnen wert und lieb sind, dürfen sie gerne mitbringen, um sich in ihrem zweiten Zuhause wohlzufühlen.

Der Schwerpunkt der heilpädagogischen Arbeit liegt in der Erweiterung der Sozial- und Handlungskompetenz der Kinder und Jugendlichen, der Ausweitung ihres Aktionsradius und der Unterstützung bei der Entwicklung einer eigenständigen und gefestigten Persönlichkeit.

Grundprinzipien unseres heilpädagogischen Handelns

Ganzheitlichkeit: Erziehung, heilpädagogische Förderung und pflegerische Hilfe finden im Rahmen der Eingliederungshilfe unter dem Grundsatz der Ganzheitlichkeit statt. An je­der Handlung ist das Kind als Ganzes beteiligt. Die Persönlichkeit des Kindes lässt sich nicht in einzelne Funktionsbereiche unterteilen, sondern bildet eine Einheit. 

Individualisierung: Jeder Mensch ist individuell und einmalig, unabhängig von seinem Entwick­lungsstand. Die Förderung orientiert sich an den individuellen Entwicklungspo­tentialen der Kinder/Jugendlichen. Alle Maßnahmen sind auf das einzelne Kind individuell auszurichten. Dabei soll den Vorlieben, Wünschen und Bedürfnissen des Kindes möglichst entsprochen werden. 

Ressourcenorientierung: Die Förderung orientiert sich an den Stärken der Kinder. Aufbauend auf ihren Fähigkeiten sollen die Entwicklungspotenziale der Kinder ausgeschöpft werden. Vorhandene Ressourcen müssen erkannt, erhalten und weiterentwickelt werden.

Selbstbestimmung: Selbstbestimmung bedeutet die Möglichkeit, aber auch die Fähigkeit, selbst Ent­scheidungen treffen zu können. Jeder Mensch hat ein Recht auf Selbstbestim­mung, auch der Mensch mit Behin­derung. Dieser Grundsatz ist ein wichtiger Aspekt in unserer Arbeit. Auch wenn im Alltag oft Entscheidungen für die Kin­der/Jugendlichen getroffen werden müs­sen, sehen wir es als unsere Aufgabe an, ihnen Freiräume für selbst bestimmtes Handeln zu gewähren.

Normalisierung: Das Leben der Kinder/Jugendlichen ist so normal wie möglich zu gestalten. Den Kindern/Jugendlichen mit Behinderungen sollen Erfahrungen und Abläufe eines normalen Lebens ermöglicht werden, wie:

  • ein normaler Tagesrythmus, d.h. unter anderem Besuch einer Schule, Ein­nahme der Mahlzeiten in einem familiären Rahmen
  • ein normaler Wochenrythmus durch das Erleben regelmäßiger und verläss­lich stattfindender Aktivitäten 
  • ein normaler Jahresrythmus durch z.B. die Teilnahme am wiederkehren­den Festen, Teilnahme an Ferienfreizeit
  • normaler Respekt vor dem Individuum und dessen Recht auf Selbstbestim­mung, d.h. nicht nur Wünsche, Entscheidungen zu respektieren sondern auch akzeptieren
  • Partizipation am Leben in der Gemeinschaft, etc.

Teilhabe: Teilhabe bedeutet, am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können und in das Leben der Gemeinschaft einbezogen zu werden. Unser heilpädagogisches Han­deln ist darauf ausgerichtet die Aufgaben der Ein­gliederungshilfe zu erfüllen, d.h. den Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft und damit verbun­den Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.

Pädagogische Maßnahmen

Psychomotorik: Im Vordergrund der Psychomotorik steht die Förderung der gesamten Persön­lichkeitsentwicklung des Kindes durch das Medium Bewegung.

Unterstützte Kommunikation: Die Kinder beider Gruppen sind nur begrenzt in der Lage, sich verbal mitzutei­len und somit auf Möglichkeiten der nonverbalen Kommunikation angewiesen. Durch den Einsatz von Gebärden, Bildwortkarten, sowie Symbolen bekommen die Kinder/Jugendlichen die Möglichkeit, ihre Wünsche, Bedürfnisse und Interes­sen gezielter zu äußern und können somit mehr Selbstbestimmung entwickeln.

Heilpädagogisches Reiten nach Feldenkrais: Im Vordergrund des heilpädagogischen Reitens steht die Verbesserung der Kör­perwahrnehmung und Körperhaltung sowie Aufbau von Beziehungsfähigkeit über das Medium Pferd.

Schwimmen: Das Schwimmen ist ein fester Bestandteil in der Wochenstruktur beider Grup­pen. Im Vordergrund steht die Wassergewöhnung. Durch den regelmäßigen Schwimmbadbesuch haben die Kinder/Jugendlichen die Möglichkeit, sich mit dem Wasser vertraut zu machen. 

Basale Stimulation: Basal bedeutet, dass die angebotenen Reize, die das Kind wahrnehmen bzw. mit seinen Sinnen aufnehmen soll,  allereinfachster Art sind. Stimulation meint, dass das Kind zunächst passiv Reizen ausgesetzt ist, die Wahrnehmung wird ange­regt. Über elementare Wahrnehmungsangebote bekommt das Kind die Möglich­keiten, seinen Körper kennen zu lernen und sich seine Umwelt zu erschließen, mit ihr in Kontakt zu treten.

Ausflüge: Neben den fest in die Tages- und Wochenstruktur integrierten Aktivitäten fin­den stets spontane Unternehmungen statt, wie Ausflüge in die nähere Umge­bung, Fahrten in Freizeitparks, Besuche öffentlicher Spielplätze, Teilnahme an kulturellen Angeboten der Region, Kino-, Theater- und Konzertbesuche, etc.

Ferienfreizeit: Alle Kinder der beiden Gruppen nehmen einmal im Jahr an einer fünf- bis acht­tägigen Ferienfreizeit teil. Das Reiseziel wird unter Berücksichtung der Neigun­gen der Kinder und  dem Aspekt der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft be­stimmt.

Therapeutische Angebote

Alle notwendigen Therapien, wie z. B. Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie werden von externen Fachkräften niedergelassener Praxen durchgeführt, wenn entsprechende Verordnungen vorliegen.