
Bereichsleitung
Frau Lamarti
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Die Wohngruppen „Strolche“ und „Zwerge“ sind eingebettet in die dörfliche Gemeinde Winnemark, im Kreis Rendsburg-Eckernförde, in unmittelbarer Nähe zur Schlei. Die beiden Gruppen befinden sich auf dem Gelände der Außenstelle "Lindenhof", einer stationären Einrichtung des St. Nicolaiheimes Sundsacker e.V. für Menschen mit schwerstmehrfach Behinderungen. Die Kleinstadt Kappeln ist 8 Kilometer entfernt.
Als stationäre heilpädagogische Einrichtung für Kinder und Jugendliche mit besonderem Hilfebedarf bieten „Strolche“ und „Zwerge“ zurzeit fünf bzw. vier Jungen und Mädchen mit Behinderungen ein Zuhause. Aufgrund ihrer schweren geistigen Behinderung und ihren Verhaltensauffälligkeiten sind diese Kinder und Jugendlichen auf einen sehr kleinen, überschaubaren und begrenzten Rahmen, der ihnen Sicherheit, Orientierung, Geborgenheit und Nestwärme gibt, angewiesen.
Das weitläufige Gelände bietet den Kindern und Jugendlichen ausgesprochen viel Platz und Bewegungsfreiheit. Vielfältige Anregungen erhalten sie durch mehrere Spielgeräte: drei Schaukeln, zwei Rutschen, eine Sandkiste, ein Kletterhäuschen, eine Hüpfspirale und ein Trampolin sind vorzufinden. Die Umzäunung des Geländes gewährleistet Schutz vor eigengefährdendem Weglaufverhalten; vor dem Gelände befinden sich die Dorfstraße und die Schlei. Die Außenanlage ist zum größeren Teil als Sinnesgarten gestaltet. Durch die Laufstraßen mit unterschiedlichen Untergründen, seiner Kräuterspirale, dem Buchenlabyrinth, dem Weidentunnel, der Wasserkaskade, dem Windrad und Klangspiel bietet der Sinnesgarten viele Anreize zur visuellen, akustischen, olfaktorischen sowie taktilen Wahrnehmung.
Die „Strolchengruppe“ ist im Dachgeschoss der vorhandenen Lindenhofgruppen in separaten Räumlichkeiten der Einrichtung untergebracht. Sie verfügt über drei Zimmer (zwei Doppel- und ein Einzelzimmer), einen Gemeinschaftsraum mit Ess- und Wohnbereich, einen Sanitärbereich, ein Erzieherzimmer und -bad sowie eine Putzkammer. Die Gruppenräume sind über eine breite Treppe zum Dachgeschoss zu erreichen und bieten den Kindern und Jugendlichen ausreichend Bewegungsfreiheit.
Die Zwergengruppe befindet sich im Erdgeschoss und ist mit den vorhandenen Lindenhofgruppen verbunden, jedoch über einen separaten Eingang zu erreichen. Sie verfügt über zwei Doppelzimmer, einen Gemeinschaftsraum mit Küchenzeile und Büroecke, ein Bad, eine Erziehertoilette sowie eine kleine Putzkammer.
Vormittags nehmen die Kinder und Jugendlichen beider Gruppen am Unterricht der dem St. Nicolaiheim Sundacker e.V. angegliederten Albert-Schweitzer-Schule in Sundsacker teil oder werden in der vereinsinternen heilpädagogischen Schulvorbereitungsmaßnahme gefördert, wenn sie noch nicht schulpflichtig sind oder aufgrund ihrer Verhaltensbesonderheiten reduziert beschult werden. Die Nachmittagsgestaltung der Wohngruppen beinhaltet sowohl Freizeitangebote als auch gezielte Fördermaßnahmen.
Jedem Kind und Jugendlichen steht ein/e Mitarbeiter/in als Bezugsbetreuer/in zur Seite, der/die vorrangig für die Belange dieses Kindes/Jugendlichen zuständig, jedoch nicht aus der Verantwortung für alle Kinder/Jugendliche der jeweiligen Wohngruppe entlassen ist. Der/die Bezugsbetreuer/in übernimmt unter anderem folgende spezielle Aufgaben:
Ziel ist es, den Kindern und Jugendlichen ein familienähnliches Wohn- und Lebensumfeld, sowie ein überschaubares, Persönlichkeit förderndes und annehmendes Zuhause zu schaffen, in dem sie eine individuelle Förderung erhalten. In einem beschützenden Rahmen sollen sie Sicherheit, Stabilität und Verlässlichkeit erfahren, die sie im Hinblick auf ihre individuelle Entwicklung benötigen. Der maßgebende Erziehungsstil ist einerseits von Einfühlsamkeit und Empathie für die Situation und Belange der Kinder und Jugendlichen geprägt, andererseits von einer für sie überschaubaren und sich stets wiederholenden Konsequenz. Bei der Zimmergestaltung werden die Kinder und Jugendlichen entsprechend ihren Wünschen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten einbezogen. Die Dinge, die ihnen wert und lieb sind, dürfen sie gerne mitbringen, um sich in ihrem zweiten Zuhause wohlzufühlen.
Der Schwerpunkt der heilpädagogischen Arbeit liegt in der Erweiterung der Sozial- und Handlungskompetenz der Kinder und Jugendlichen, der Ausweitung ihres Aktionsradius und der Unterstützung bei der Entwicklung einer eigenständigen und gefestigten Persönlichkeit.
Ganzheitlichkeit: Erziehung, heilpädagogische Förderung und pflegerische Hilfe finden im Rahmen der Eingliederungshilfe unter dem Grundsatz der Ganzheitlichkeit statt. An jeder Handlung ist das Kind als Ganzes beteiligt. Die Persönlichkeit des Kindes lässt sich nicht in einzelne Funktionsbereiche unterteilen, sondern bildet eine Einheit.
Individualisierung: Jeder Mensch ist individuell und einmalig, unabhängig von seinem Entwicklungsstand. Die Förderung orientiert sich an den individuellen Entwicklungspotentialen der Kinder/Jugendlichen. Alle Maßnahmen sind auf das einzelne Kind individuell auszurichten. Dabei soll den Vorlieben, Wünschen und Bedürfnissen des Kindes möglichst entsprochen werden.
Ressourcenorientierung: Die Förderung orientiert sich an den Stärken der Kinder. Aufbauend auf ihren Fähigkeiten sollen die Entwicklungspotenziale der Kinder ausgeschöpft werden. Vorhandene Ressourcen müssen erkannt, erhalten und weiterentwickelt werden.
Selbstbestimmung: Selbstbestimmung bedeutet die Möglichkeit, aber auch die Fähigkeit, selbst Entscheidungen treffen zu können. Jeder Mensch hat ein Recht auf Selbstbestimmung, auch der Mensch mit Behinderung. Dieser Grundsatz ist ein wichtiger Aspekt in unserer Arbeit. Auch wenn im Alltag oft Entscheidungen für die Kinder/Jugendlichen getroffen werden müssen, sehen wir es als unsere Aufgabe an, ihnen Freiräume für selbst bestimmtes Handeln zu gewähren.
Normalisierung: Das Leben der Kinder/Jugendlichen ist so normal wie möglich zu gestalten. Den Kindern/Jugendlichen mit Behinderungen sollen Erfahrungen und Abläufe eines normalen Lebens ermöglicht werden, wie:
Teilhabe: Teilhabe bedeutet, am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können und in das Leben der Gemeinschaft einbezogen zu werden. Unser heilpädagogisches Handeln ist darauf ausgerichtet die Aufgaben der Eingliederungshilfe zu erfüllen, d.h. den Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft und damit verbunden Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Psychomotorik: Im Vordergrund der Psychomotorik steht die Förderung der gesamten Persönlichkeitsentwicklung des Kindes durch das Medium Bewegung.
Unterstützte Kommunikation: Die Kinder beider Gruppen sind nur begrenzt in der Lage, sich verbal mitzuteilen und somit auf Möglichkeiten der nonverbalen Kommunikation angewiesen. Durch den Einsatz von Gebärden, Bildwortkarten, sowie Symbolen bekommen die Kinder/Jugendlichen die Möglichkeit, ihre Wünsche, Bedürfnisse und Interessen gezielter zu äußern und können somit mehr Selbstbestimmung entwickeln.
Heilpädagogisches Reiten nach Feldenkrais: Im Vordergrund des heilpädagogischen Reitens steht die Verbesserung der Körperwahrnehmung und Körperhaltung sowie Aufbau von Beziehungsfähigkeit über das Medium Pferd.
Schwimmen: Das Schwimmen ist ein fester Bestandteil in der Wochenstruktur beider Gruppen. Im Vordergrund steht die Wassergewöhnung. Durch den regelmäßigen Schwimmbadbesuch haben die Kinder/Jugendlichen die Möglichkeit, sich mit dem Wasser vertraut zu machen.
Basale Stimulation: Basal bedeutet, dass die angebotenen Reize, die das Kind wahrnehmen bzw. mit seinen Sinnen aufnehmen soll, allereinfachster Art sind. Stimulation meint, dass das Kind zunächst passiv Reizen ausgesetzt ist, die Wahrnehmung wird angeregt. Über elementare Wahrnehmungsangebote bekommt das Kind die Möglichkeiten, seinen Körper kennen zu lernen und sich seine Umwelt zu erschließen, mit ihr in Kontakt zu treten.
Ausflüge: Neben den fest in die Tages- und Wochenstruktur integrierten Aktivitäten finden stets spontane Unternehmungen statt, wie Ausflüge in die nähere Umgebung, Fahrten in Freizeitparks, Besuche öffentlicher Spielplätze, Teilnahme an kulturellen Angeboten der Region, Kino-, Theater- und Konzertbesuche, etc.
Ferienfreizeit: Alle Kinder der beiden Gruppen nehmen einmal im Jahr an einer fünf- bis achttägigen Ferienfreizeit teil. Das Reiseziel wird unter Berücksichtung der Neigungen der Kinder und dem Aspekt der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft bestimmt.
Alle notwendigen Therapien, wie z. B. Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie werden von externen Fachkräften niedergelassener Praxen durchgeführt, wenn entsprechende Verordnungen vorliegen.