St. Nicolaiheim


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Mai 2013

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Ihr Ansprechpartner

Bereichsleitung
Frau Lamarti

Mehlbydiek 23
24376 Kappeln

Tel.: 0 46 42 / 91 44 - 470
Fax: 0 46 42 / 91 44 - 594


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Personenkreis

Im Einrichtungstyp "Wohnstätte für Menschen mit außerordentlichem Hilfebedarf" werden schwerst- und mehrfach behinderte Menschen im Sinne der §§ 53 ff SGB XII aufgenommen und betreut, die mehreren der nachfolgenden Kriterien entsprechen:

  • die in der Regel volljährig sind, 
  • die wegen Art und Schwere der Behinderung nicht oder nicht mehr in dem Einrichtungstyp A I. 3 bzw. in Einrichtungen mit anderen Wohnformen betreut werden können,
  • die aufgrund ihrer Verhaltensbesonderheiten nicht oder noch nicht werkstattfähig sind,
  • die nach Feststellung des zuständigen Kostenträgers nach Anhörung von Sachverständigen, soweit dies nach den Besonderheiten des Einzelfalls geboten ist (vgl. § 24 Eingliederungshilfeverordnung), auf eine Betreuung in einer vollstationären Einrichtung angewiesen sind,
  • die aufgrund ihrer eigen- und fremdgefährdenden Verhaltensweisen auf einen Unterbringungsrahmen mit vormundschaftsgerichtlich genehmigten Freiheit entziehende Maßnahmen angewiesen sind, 
  • die auf Grund ihrer eigen- und fremdgefährdenden Verhaltensweisen auf vormundschaftsgerichtlich genehmigten Fixierungsmaßnahmen angewiesen sind,
  • die sich aufgrund ihrer Verhaltensbesonderheiten in Grenzbereich zur Notwendigkeit der psychiatrischen Unterbringung befinden,
  • die sich aufgrund ihrer Verhaltensbesonderheiten in regelmäßiger psychiatrischer Behandlung befinden und psychische Störungen im klinischen Sinne, wie autistische Syndrome, Psychosen, extreme Stimmungsschwankungen und Hallzuzinationen aufweisen,
  • deren Handlungs- und Sprachfähigkeiten nicht vorhanden bzw. extrem eingeschränkt sind,
  • deren Verhalten ohne eine besonders intensive Beaufsichtigung, Begleitung und Hilfe zu einer akuten Eigengefährdung oder Gefährdung anderer Bewohner und/oder des  Personals sowie anderer Dritter führt,
  • die sich durch Schreien, Kreischen, Weinen und heftige Auto- und Fremdaggressionen äußern,
  • die Störungen in der Wahrnehmung der Außenwelt haben,
  • die ohne intensive Beaufsichtigung, Begleitung und Hilfe nicht in der Lage sind, ihre auto- und/oder fremdaggressiven Impulse zu steuern,
  • denen nur durch eine intensive Betreuungsdichte die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden kann,    
  • die einen gestörten Tag- und Nachtrhythmus haben,  
  • die ohne intensive Begleitung und Hilfe nicht in der Lage sind, Sinnesanregungen zu erhalten und Sinneserfahrungen zu machen,
  • die nur durch eine besonders intensive Beaufsichtigung, Begleitung und Hilfe die Flexibilität und Belastbarkeit erlangen, um die kleinsten Anforderungen an ihr Sozialverhalten zu bewältigen,
  • die eine sehr große motorische Unruhe bzw. einen ausgeprägten Bewegungsdrang aufweisen,
  • die ein permanentes Weglaufverhalten aufweisen,
  • für die aufgrund häufigen Scheiterns in vorhergehenden Hilfemaßnahmen das außerordentliche Hilfeangebot die einzige Unterbringungsalternative darstellt.