Im Einrichtungstyp "Wohnstätte für Menschen mit außerordentlichem Hilfebedarf" werden schwerst- und mehrfach behinderte Menschen im Sinne der §§ 53 ff SGB XII aufgenommen und betreut, die mehreren der nachfolgenden Kriterien entsprechen:
- die in der Regel volljährig sind,
- die wegen Art und Schwere der Behinderung nicht oder nicht mehr in dem Einrichtungstyp A I. 3 bzw. in Einrichtungen mit anderen Wohnformen betreut werden können,
- die aufgrund ihrer Verhaltensbesonderheiten nicht oder noch nicht werkstattfähig sind,
- die nach Feststellung des zuständigen Kostenträgers nach Anhörung von Sachverständigen, soweit dies nach den Besonderheiten des Einzelfalls geboten ist (vgl. § 24 Eingliederungshilfeverordnung), auf eine Betreuung in einer vollstationären Einrichtung angewiesen sind,
- die aufgrund ihrer eigen- und fremdgefährdenden Verhaltensweisen auf einen Unterbringungsrahmen mit vormundschaftsgerichtlich genehmigten Freiheit entziehende Maßnahmen angewiesen sind,
- die auf Grund ihrer eigen- und fremdgefährdenden Verhaltensweisen auf vormundschaftsgerichtlich genehmigten Fixierungsmaßnahmen angewiesen sind,
- die sich aufgrund ihrer Verhaltensbesonderheiten in Grenzbereich zur Notwendigkeit der psychiatrischen Unterbringung befinden,
- die sich aufgrund ihrer Verhaltensbesonderheiten in regelmäßiger psychiatrischer Behandlung befinden und psychische Störungen im klinischen Sinne, wie autistische Syndrome, Psychosen, extreme Stimmungsschwankungen und Hallzuzinationen aufweisen,
- deren Handlungs- und Sprachfähigkeiten nicht vorhanden bzw. extrem eingeschränkt sind,
- deren Verhalten ohne eine besonders intensive Beaufsichtigung, Begleitung und Hilfe zu einer akuten Eigengefährdung oder Gefährdung anderer Bewohner und/oder des Personals sowie anderer Dritter führt,
- die sich durch Schreien, Kreischen, Weinen und heftige Auto- und Fremdaggressionen äußern,
- die Störungen in der Wahrnehmung der Außenwelt haben,
- die ohne intensive Beaufsichtigung, Begleitung und Hilfe nicht in der Lage sind, ihre auto- und/oder fremdaggressiven Impulse zu steuern,
- denen nur durch eine intensive Betreuungsdichte die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden kann,
- die einen gestörten Tag- und Nachtrhythmus haben,
- die ohne intensive Begleitung und Hilfe nicht in der Lage sind, Sinnesanregungen zu erhalten und Sinneserfahrungen zu machen,
- die nur durch eine besonders intensive Beaufsichtigung, Begleitung und Hilfe die Flexibilität und Belastbarkeit erlangen, um die kleinsten Anforderungen an ihr Sozialverhalten zu bewältigen,
- die eine sehr große motorische Unruhe bzw. einen ausgeprägten Bewegungsdrang aufweisen,
- die ein permanentes Weglaufverhalten aufweisen,
- für die aufgrund häufigen Scheiterns in vorhergehenden Hilfemaßnahmen das außerordentliche Hilfeangebot die einzige Unterbringungsalternative darstellt.