St. Nicolaiheim


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Mai 2013

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Frau Lamarti

Mehlbydiek 23
24376 Kappeln

Tel.: 0 46 42 / 91 44 - 470
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Lindenhof

Die Außenstelle "Lindenhof" befindet sich am Ufer der Schlei in der Landschaft Schwansen des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Die Einrichtung gehört zur politischen Gemeinde Winnemark und zur Kirchengemeinde Karby.

Am Rande des Dorfes Winnemark mit wunderschönem Blick auf die Schlei sind drei Wohngruppen eingerichtet. In drei Wohngruppen leben jeweils zehn Bewohner beiderlei Geschlechts. Die Gruppenräume sind aufgeteilt in Küchen und behindertengerechten Sanitärbereich, Wirtschaftsräume, Wohn- und Schlafräume der Bewohner (Ein- und Zweibettzimmer) und jeweils einen großen Aufenthalts- und Speiseraum. Alle Wohngruppen sind miteinander verbunden, verfügen aber über separate Eingänge.

In Gebäuden, die über Wege in den Außenanlagen leicht zu erreichen sind, aber baulich keine Verbindung zu den Wohngruppen haben, finden die täglichen Förderungen im Rahmen der Tagesstrukturierung statt. Diese Gebäuden sind ebenfalls mit behindertengerechten Sanitärräumen und Küchen, zusätzlich jedoch mit Funktionsräumen ausgestattet: Zum Basteln, für Basale Stimulation und Gymnastik, zum Rückzug und zu Entspannungsübungen.

Die weitläufigen Außenanlagen sind zum größeren Teil als Sinnesgarten gestaltet mit seinen visuellen, akustischen, taktilen und olfaktorischen Anreizen, die durch die Laufstraße mit ihren unterschiedlichen Untergründen, die Kräuterspirale, das Buchenlabyrinth, den Weidentunnel, die Wasserkaskade, das Windrad und Klangspiel ausgelöst werden.

In dieser Anlage befindet sich auch ein Pavillon, der in der warmen Jahreszeit für Andachten, Zusammenkünfte, kleine Feier und als Wetterschutz genutzt wird.

Als Einrichtung der Eingliederungshilfe gehen wir davon aus, dass Menschen in jeder Situa­tion und ohne Ausnahme entwicklungsfähig sind. Förderung ist immer partnerschaftlich durchzuführen und im Team zu reflektieren.

Darüber hinaus sind in der Förderung folgende Prinzipien grundlegend:

1. Prinzip der Individualität: Die Orientierung erfolgt an den spezifischen Bedingungen und Bedürfnissen des Menschen mit Behinderung und nicht an routinemäßigen Standardpro­grammen.

2. Prinzip der Veränderbarkeit: Ausgehend von der Entwicklungsfähigkeit des Menschen, sollen sich Förderung und die darauf bezogene Planung an den veränderbaren Merkmalen orientieren. Intelligenz ist ein relativ stabiles und veränderungsresistentes Merkmal, Verhal­tensweisen lassen sich dagegen beeinflussen und ändern.

3. Prinzip der Ressourcenorientierung: Die Förderung ist an den Kompetenzen und Ressour­cen des Menschen zu orientieren, nicht aber an den Defiziten.

4. Prinzip der Flexibilität: Förderung und pädagogische Planung sind immer auch Gegenstand von Kontrolle, Steuerung und Evaluation. Diese Diagnostik ist als ein die Förderung beglei­tender Prozess zu verstehen, sie dient der Modifikation, der Schwerpunktverlagerung und gegebenenfalls Erweiterung der zu realisierenden Fördermaßnahmen.

 

 

Ziel aller fördernden Bemühungen ist ein Optimum an sozialer Teilhabe. Teilhabe ist dabei als ein Prozess zu verstehen, dessen Dynamik aus der wechselseitigen Beeinflussung von In­dividuum und Gesellschaft entsteht. Aufgabe aller Mitarbeiter ist es, gesellschaftliche Teil­habe zu ermöglichen und zu begleiten. Zu dieser Begleitung gehört immer auch, Menschen mit Behinderung in einer Weise zu fördern, die es ihnen ermöglicht, in optimaler Weise an den gesellschaftlichen Ressourcen zu partizipieren.

Gegenstand der Förderung ist daher die psychische und soziale Kompetenz des Menschen mit Behinderung, die in folgenden Bereichen entwickelt wird:

 

1. Kognitive Förderung

2. Entwicklung sprachlicher Kompetenzen

3. Motorik

4. Perzeptive Fähigkeiten (Wahrnehmung)

5. Sozialer Status und emotionale Befindlichkeit

So normal wie möglich, so besonders wie unbedingt nötig

Zeitliche Abläufe können auch von Menschen mit schwerster Behinderung erfasst werden und Regelmäßigkeit wirkt als Orientierung in einer unübersichtlichen Welt. Überschaubare und immer wiederholte Strukturen wirken orientierend, beruhigend und Sicherheit vermittelnd.

Es ist immer wieder bewusst zu machen, dass zeitliche Normalisierung, also die Anpassung an gesellschaftlich übliche Zeitabläufe nicht immer bequem und das scheinbar Nahe liegende ist. Sie ist aber der Preis, der für Inklusion in die Gesellschaft zu zahlen ist und sie ist ebenso Orientierungshilfe  in einer komplexen Umwelt.

Im Tagesablauf lässt sich Normalisierung durch die Vorgabe einer überschaubaren Struktur erreichen. Der Bewohner besucht täglich die Förderstätte bzw. die tagesstrukturierende Maß­nahme. Die Mahlzeiten, an denen grundsätzlich alle Bewohner einer Gruppe gemeinsam teil­nehmen, der räumliche Wechsel zur Tagesförderstätte, die regelmäßig stattfindenden Aktivi­täten und der Morgenkreis sind immer wiederkehrende Abläufe, die an der gesellschaftlichen Norm orientiert sind.

Die Woche lässt sich durch kleine Rituale, die auch der schwerstbehinderte Mensch nachvoll­ziehen kann und das Erleben regelmäßiger und verlässlich stattfindender Aktivitäten struktu­rieren. Der Monat erhält Struktur durch die am ersten Freitag stattfindende Monatsandacht, die mit einem gemeinsamen Essen ausklingt und den Besuch der Diskothek in Kiel, die im­mer am dritten Dienstag des Monats stattfindet.

Der Jahresablauf erhält Struktur durch die Feiertage und die Teilnahme an Ferienfreizeiten.

Auch die Lebenszeit erhält Struktur: Beim erwachsenen Menschen wird auf die Gestaltung altersgemäßer Förderangebote und Aktivitäten der Freizeitgestaltung orientiert. Die Biogra­phiearbeit ist regelmäßig stattfindender Teil der pädagogischen Arbeit und dient der Aktuali­sierung, oft auch erst der Bewusstmachung der eigenen Lebenserfahrung.

In der täglichen Arbeit bieten sich vielfältige Möglichkeiten, Menschen das Ge­fühl der Unverwechselbarkeit zu geben: das jeweils eigene Körperpflegemittel, die modische Frisur, das Eingehen auf Vorlieben bei der Bekleidung, die weitgehende Einbeziehung in die Regelung persönlicher Angelegenheiten durch die Etablierung einer Bezugsbetreuung.

Individualisierung heißt auch, dass Freizeitaktivitäten in kleiner Gruppe oder als Einzelner erlebt werden können. In allen Gruppen ist daher mindestens eine Freizeitaktivität als indivi­duelles, auf die besonderen Vorlieben des Bewohners ausgerichtetes wöchentlich stattfinden­des Erlebnis, konzipiert.

Zur Sicherung von Individualität gehört auch, den Menschen mit Behinderung in seiner Rolle als Familienmitglied zu respektieren. Eltern- und Angehörigenarbeit ist daher ein wichtiger Aspekt der Arbeit.