St. Nicolaiheim


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Mai 2013

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Das ICF-Projekt im Norddeutschen Diakonie Netzwerk - Wie wird Teilhabe in der Praxis entwickelt?

Seit August 2008 entwickelt das St. Nicolaiheim Sundsacker e.V. gemeinsam mit  vier weiteren Einrichtungen des Norddeutschen Diakonie Netzwerks (NDN) ein Teilhabegestaltungssystem, das in mehreren Schritten die Unterstützungsbedarfe von Menschen mit Behinderungen (Leistungsberechtigten) auf Grundlage der  Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der WHO erheben und sichern soll. Der Mensch steht im Mittelpunkt – das haben sich die Projektinitiatoren dabei auf die Fahnen geschrieben. Damit dieser Leitsatz auch eingelöst werden kann, sind bei der Entwicklung des Teilhabegestaltungssystems alle wichtigen Gruppen eingebunden, die dieses später im Alltag handhaben sollen. So wird sichergestellt, dass sich wichtige Praxisanforderungen von Anfang an in den theoretischen Grundlagen wieder finden.

Doch wer sind die beteiligten Gruppen? An erster Stelle sind hier die vielen BewohnerInnen und NutzerInnen zu nennen, die im Rahmen der täglichen Betreuung vor Ort eine qualitativ hochwertige Dienstleistung erhalten möchten, die ihre Unterstützungsbedarfe in Form von erreichbaren Teilhabezielen deckt und ihre Bedürfnisse an guter Lebensqualität widerspiegelt.
Bei der Erreichung von Teilhabezielen  stellt die Handlungsmotivation in der Mitwirkung der Leistungsberechtigten eine entscheidende Rolle dar. Um diese Bereitschaft zur Mitwirkung zu initiieren und aufrecht zuhalten ist die Bedürfniserhebung und –orientierung unerlässlich. Auf welchen Kommunikationswegen können die Bedürfnisse der Leistungsberechtigten erfasst werden? Um diese Wege zu erschließen, sie zu verdeutlichen und gehbar zu machen, können allen Beteiligten Instrumente auf dieser „Reise“ helfen und sie unterstützen.
Diesen Fragen und Projektzielen geht das NDN–ICF–Projekt in insgesamt siebzehn Standorten in Schleswig-Holstein und Mecklenburg–Vorpommern mit an diesem Projekt interessierten BewohnerInnen und NutzerInnenn nach. Sie treffen sich in monatlichen Gesprächs- und Arbeitsgruppen und beschäftigen sich teilweise selbstständig, teilweise in Begleitung von MitarbeiterInnen mit ihren eigenen und möglichen Teilhabezielen, wie sie aus der ICF abgeleitet werden können, und bringen diese Ziele und Inhalte in eine leichtere Sprache. Dass die Sprache in den unterschiedlichen Lebensorten der Leistungsberechtigten verstanden wird, dafür sorgt eine Vielzahl von Instrumenten, die sich zurzeit in der Entwicklung befinden. Diese reichen von Elementen der Unterstützten Kommunikation wie beispielsweise der bildhaften Darstellung durch Symbole oder Piktogramme und dem Einsatz von Videosequenzen, über Möglichkeiten des Einsatzes der Beobachtung und nonverbaler Sprache bis hin zur verbalen Sprache. Diese erprobten Instrumente sollen dafür Sorge tragen, dass die in der Teilhabeplanung eingesetzte Sprache tatsächlich sowohl von den Leistungsberechtigten als auch von Leistungserbringern und Leistungsträgern  verstanden wird. Eine wichtige Anforderung, damit alle beteiligten Akteure anschließend wissen, wie sie ihren Beitrag zur Erreichung der gemeinsam festgelegten Teilhabeziele leisten können.
Die ermittelten Bedürfnisse und die Einschätzung von Fähigkeiten der Leistungsberechtigten bilden die Voraussetzung und Grundlage, wie aus Bedürfnissen sozialhilferechtlich abgesicherte Bedarfe werden können, wie sie in Teilhabegesprächen zwischen dem Leistungsträger, Leistungsberechtigten und Leistungserbringer vereinbart werden können.

Die zweite wichtige Säule in der Entwicklung des Teilhabegestaltungssystems stellen die MitarbeiterInnen aus den  Einrichtungen dar. Sie entwickeln gemeinsam mit den Leistungsberechtigten die einzelnen Instrumente zur Bedürfniserhebung und zur Einschätzung der Fähigkeiten und erproben deren Anwendung. Aber auch die Definition und inhaltliche Ausgestaltung von Maßnahmen zur Zielerreichung der Teilhabeziele nimmt einen großen Stellenwert ein. Wie kann zum Beispiel ein Training für eine selbständige Kontoführung aussehen oder wie sieht ein Sicherheitstraining für den Straßenverkehr aus? Die MitarbeiterInnen erhalten durch das ICF-Projekt eine zusätzliche Gelegenheit, ihre bisherigen praktischen Tätigkeiten zu reflektieren, neue Impulse für die zukünftige Arbeit zu gewinnen und diese gemeinsam mit den Leistungsberechtigten umzusetzen.
Eine wichtige Erkenntnis haben bereits alle Beteiligten nach dem bisherigen Projektverlauf gewonnen. Die Klassifikation der ICF bietet sowohl den BewohnerInnen und NutzerInnen, als auch den MitarbeiterInnen einen praktischen und differenzierten Einblick in die individuellen Möglichkeiten von Teilhabe und fördert das Verständnis dafür, wie dieses im einzelnen gelingen kann.

Weitere Berufsgruppen, wie beispielsweise Mediziner und Psychologen, die in der Gesundheitsrehabilitation tätig sind und ihren Leistungskatalog ebenfalls an der Klassifikation der ICF ausrichten, weisen eine wichtige Schnittstelle zu den Leistungen der Eingliederungshilfe auf. Sie haben ihre Mitarbeit in einzelnen Phasen des Projektes zugesagt. Die gemeinsame Sprache der ICF kann in diesem Fall dazu beitragen, sprachliche Barrieren in der Zusammenarbeit verschiedener Leistungserbringer und Berufsgruppen im Sinne eines Gesamthilfeplanverfahrens nach Paragraph 58 SGB XII (Gesamtplan) zu überwinden.

Nach einem guten halben Jahr Erfahrung im ICF–Projekt im Norddeutschen Diakonienetzwerk blicken alle Beteiligten mit Interesse und Spannung dem weiteren Verlauf und den Ergebnissen des Projektes entgegen. Nutznießer könnten später alle Beteiligten sein, die ihre jeweiligen Perspektiven und Erfahrungen in die Entwicklung des Teilhabegestaltungssystem haben einfließen lassen, um anschließend eine bessere Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erleben und die Qualität der Arbeit zu verbessern. Der Mensch steht im Mittelpunkt - ein Leitsatz, der bald schon mit vielen erlebten Beispielen mehr belegt werden kann.

gez. Julia Dolata (TGS-Beauftragte)